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Über uns

Der Fonds Soziales Wien (FSW) trägt maßgeblich dazu bei, dass geflüchtete Menschen mit dem Lebensnotwendigsten versorgt sind und während der Zeit ihres Asylverfahrens die nötige Unterstützung erhalten.


Grundversorgung

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und medizinische Behandlung. Die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen sind im Grundversorgungsgesetz (GVG-B) geregelt. In Wien organisiert der FSW die Unterbringung und Betreuung im Rahmen der Grundversorgung. Die Kosten werden vom Land Wien und dem Bund gemeinsam getragen.

Hauptaufgaben des FSW im Rahmen der Grundversorgung

  • Koordination der Wohnmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen des FSW
  • Sicherstellung eines umfassenden Beratungsangebotes
  • Sicherung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes
  • Qualitätskontrolle und -sicherung
  • Rechnungsprüfung und Verrechnung mit den Partnereinrichtungen und dem Bundesministerium für Inneres

Integration ab Tag 1

Neben den Leistungen der Grundversorgung bietet der FSW geflüchteten Menschen auch Integrationsmaßnahmen an, und zwar schon während des laufenden Asylverfahrens. Unter dem Titel „Integration ab Tag 1“ werden unter anderem Alphabetisierungs- und Deutschkurse angeboten. Die geflüchteten Menschen können so die Zeit während des Asylverfahrens aktiv nutzen, um später so rasch wie möglich ein eigenständiges Leben zu führen.

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