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Beratungszentrum für Ukrainer:innen im ACV: Online-Anmeldung für einen Termin

Das Angebot im Austria Center Vienna (ACV) richtet sich mit weiterführende Unterstützungs- und Beratungsleistungen an Vertriebene aus der Ukraine, die in Österreich bleiben möchten. Für ein Beratungsgespräch (Grundversorgung) im ACV wird ein Termin benötigt. Dafür werden auf gvs-termin.fsw.at die persönlichen Daten eingegeben und, wenn möglich, die von der Polizei übermittelte IFA-Zahl (9- bis 10-stellig). Der FSW meldet sich im Anschluss telefonisch mit einem Termin im ACV für die Aufnahme in die Grundversorgung. Für den Termin werden die Meldebestätigung vom Meldeservice der Stadt Wien und die Personaldokumente (Reisepass oder Personalausweis) von allen Angehörigen, die den Antrag auf Grundversorgung stellen, benötigt.

Aufenthaltsrecht für vertriebene Menschen aus der Ukraine:

Folgende Personengruppen haben bis vorerst 4. März 2025 ein Aufenthaltsrecht in Österreich.

  • Ukrainische Staatsbürger:innen und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutzstatus in der Ukraine (z. B. Asylberechtigte) und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Ukrainische Staatsbürger:innen, die sich bereits vor dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht zu ihrem Wohnsitz zurückkehren können.

Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung.


Grundversorgung

Hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, erhalten im Rahmen der Grundversorgung die notwendige Unterstützung, um Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens rasch decken zu können. Bei Bedarf können sie einen Wohnplatz in einer betreuten Unterkunft nutzen. In Wien ist der Fonds Soziales Wien (FSW) für die Unterbringung und Beratung hilfs- und schutzbedürftiger Personen zuständig.

Anspruchsberechtigt

Die Grundversorgung ist eine vorübergehende Leistung für Fremde, die sowohl hilfs- als auch schutzbedürftig sind.

Schutzbedürftig sind:

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Hilfsbedürftig ist:

  • wer den Lebensunterhalt für sich und seine im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann bzw.
  • den Lebensunterhalt auch nicht (ausreichend) von anderen Personen oder Einrichtungen erhält.

Leistungen

Personen, die in Wien Anspruch auf Grundversorgungsleistungen haben, können zwischen zwei Wohnformen wählen.

Individuelles Wohnen

Individuelles Wohnen beinhaltet:

  • Betreuung durch die Servicestelle der Grundversorgung Wien (Asylzentrum der Caritas)
  • Mietzuschuss
  • Verpflegung
  • Bekleidungshilfe
  • Krankenversicherung – der Krankenversicherungsbeitrag wird direkt an die Österreichische Gesundheitskasse bezahlt

Die Anlaufstelle für privat in Wien wohnende geflüchtete Menschen ist die Servicestelle der Grundversorgung (Asylzentrum der Caritas). Sie berät und unterstützt bei der Antragstellung auf Leistungen der Grundversorgung.
Das Beratungszentrum Grundversorgung prüft den Anspruch auf Grundversorgung und bewilligt die Förderung.
Nach der Bewilligung werden die Leistungen durch die Servicestelle der Grundversorgung (Asylzentrum der Caritas) ausbezahlt bzw. ausgegeben.

Achtung: Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden und in Österreich bleiben möchten, wenden sich bitte auch diesbezüglich an das Erfassungs- und Beratungszentrum im Austria Center Vienna (ACV), Adresse: Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien (Einlass nur mit Termin!)

Mehr Informationen zu den Anlaufstellen für vertriebene Menschen aus der Ukraine finden Sie hier.

Asylzentrum der Caritas

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Organisiertes Wohnen

Organisiertes Wohnen beinhaltet:

  • Wohnen und Betreuung durch die Trägerorganisation
  • Verpflegung
  • Taschengeld
  • Bekleidungshilfe
  • Krankenversicherung – der Krankenversicherungsbeitrag wird direkt an die Österreichische Gesundheitskasse bezahlt

Das Beratungszentrum Grundversorgung prüft den Anspruch auf Grundversorgung und organisiert die Wohnplätze in den anerkannten Wohneinrichtungen.

Krankenversicherung

Hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in organisierten Wohneinrichtungen wohnen oder als Privatwohnende in Wien einen Mietzuschuss erhalten, sind über die Grundversorgung krankenversichert. In bestimmten Ausnahmefällen ist es möglich, nur die Leistung „Krankenversicherung“ zu beziehen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Servicestelle der Grundversorgung Wien (Aslyzentrum der Caritas).


Zusätzliche Leistungen

Je nach Bedarf und Situation werden neben der Leistung Wohnen weitere Leistungen gefördert.

Schulbedarf

Deutschkurse für unbegleitete minderjährige Fremde

Bildungsleistungen

Freizeitgeld (nur bei der Leistung "Organisiertes Wohnen")

Medizinische Leistungen

Fahrtkosten

Transportkosten

Begräbniskosten

Rückführungskosten

Information & Beratung

Personen, die in einer organisierten Unterkunft wohnen, wenden sich bitte direkt an ihre Betreuer:innen, um zusätzliche Leistungen zu beantragen.

Personen, die als Privatwohnende einen Mietzuschuss erhalten, wenden sich bitte an die Servicestelle der Grundversorgung Wien (Asylzentrum der Caritas), um zusätzliche Leistungen zu beantragen.

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